Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeines Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte, Lieferungen sowie für die im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten.
2. Angebote Bis zum endgültigen Vertragsabschluss bzw. bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote des KFZ-Sachverständigenbüros DPK, insbesondere hinsichtlich Umfang, Ausführung, Preisen für 14 Tage bindend.
3. Leistungsumfang Für den Umfang der Leistung ist, neben dem gesetzlichen Umfang, nur eine von beiden Seiten abgegebene übereinstimmende Erklärung maßgeblich. Liegt eine solche nicht vor, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung des KFZ-Sachverständigenbüros DPK oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Auftraggebers maßgebend. Das KFZ-Sachverständigenbüro DPK haftet für Leistungsangaben und Zusicherungen oder sonstige Erklärungen ihrer Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen nur dann, wenn diese Erklärungen vom KFZ-Sachverständigenbüro DPK verbindlich gegeben worden sind. Alle Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Vorschriften - soweit nicht andere zulässige Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind - durchgeführt. Mit der Durchführung der Tätigkeiten wird nicht gleichzeitig Gewähr für die Ordnungsgemäßheit (einwandfreie Beschaffenheit) und Funktionsfähigkeit weder der begutachteten oder geprüfter Teile noch des Fahrzeugs übernommen; insbesondere wird keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Fahrzeuge übernommen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Bei Prüfaufträgen ist das KFZ-Sachverständigenbüro DPK nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Überprüfung der ihren Prüfungen und Begutachtungen zugrunde liegenden Vorschriften, Normen, technischen Regeln und Programme.
4. Leistungsfristen, Termine Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und Termine beruhen auf Erfahrungen und Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Auftraggebers. Sie sindnur dann verbindlich, wenn sie vom KFZ-Sachverständigenbüro DPK schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
5. Mitwirkung Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für das KFZ-Sachverständigenbüro DPK kostenlos erbracht werden. Für die Durchführung der Leistungen notwendige Prüfobjekte, Dokumente, Konstruktionsunterlagen, Hilfsstoffe, Hilfskräfte usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Das KFZ-Sachverständigenbüro DPK ist auch bei Vereinbarungen eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
6. Vertraulichkeit Das KFZ-Sachverständigenbüro DPK, deren Partner und ihre Mitarbeiter sind, soweit gesetzliche Auflagen dem nicht entgegen stehen, über alle ihnen durch Auftragsverhandlungen und Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Von schriftlichen Unterlagen, Zeichnungen, Plänen usw., die das KFZ-Sachverständigenbüro DPK zur Einsicht überlassen wurden und die für die Auftragsverhandlung bzw. Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, dürfen Abschriften (Ablichtungen) für die Akten des KFZ-Sachverständigenbüros DPK erstellt werden.
7. Urheberrechte Alle Urheberrechte an den vom KFZ-Sachverständigenbüro DPK erstellten Gutachten, Fotos, Prüfergebnissen, Berechnungen, Darstellungen usw. verbleiben beim KFZ-Sachverständigenbüro DPK. Der Auftraggeber darf im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Darstellungen usw. nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
8. Leistungsabrechnung
8.1 Ist bei der Erteilung des Auftrags der Leistungsumfang nicht schriftlich festgelegt, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Ist kein Entgelt schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des KFZ-Sachverständigenbüros DPK.
Führen während der Durchführung eines Auftrags tarifbedingte Besoldungsänderungen und/oder Arbeitszeitverkürzungen mit Lohnausgleich zu Kostenänderungen, so ist das KFZ-Sachverständigenbüro DPK berechtigt, ihre Entgelte der neuen Kostenlage anzupassen. Für Leistungen, die nach dem Stichtag der Erhöhung der Entgelte erbracht werden, gelten die neuen Entgeltesätze. Es können auch dann neue Entgelte abgerechnet werden, wenn eine fest vereinbarte Obergrenze des Entgeltes nicht überschritten wird.
8.2 Erstreckt sich die Durchführung eines Auftrags über mehr als einen Monat und beträgt der Auftragswert oder der vereinbarte Festpreis mehr als 2.500,00 €, so kann das KFZ-Sachverständigenbüro DPK Anzahlungen verlangen und anteilig Abschlagszahlungen in Rechnung stellen.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Alle Entgelte sind sofort ohne Abzug nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, Skonti werden nicht gewährt.
9.2 Gegen Forderungen des KFZ-Sachverständigenbüros DPK kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.
9.3 Die Zahlungen sind grundsätzlich bei Abholung des Fahrzeugs / Erhalt des Gutachtens oder der Ware sofort im bar zu leisten.
9.4 Beanstandungen der Rechnungen vom KFZ-Sachverständigenbüro DPK sind innerhalb von einer Woche nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
9.5 Von Neukunden und Kunden, die Zahlungen nicht innerhalb der Fälligkeit geleistet haben, werden Folgeaufträge nur gegen Vorkasse angenommen.
10. Abnahme Das KFZ-Sachverständigenbüro DPK kann jeden in sich abgeschlossenen Teil der Leistunge des Auftrags als Teilleistung zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme spätestens vier Kalenderwochen nach voller Leistungs- oder auch vereinbarter Teilleistungserbringung als erfolgt, wenn das KFZ-Sachverständigenbüro DPK den Auftraggeber bei der Leistungserbringung besonders auf die vorgenannte Frist hinweist.
11. Haftung Die Haftung des KFZ-Sachverständigenbüros DPK für alle Sach- und Vermögensschäden eines Auftrags ist auf den Auftragswert (tatsächlichen Rechnungsbetrag) begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftungsbeschränkung zugunsten des KFZ-Sachverständigenbüros DPK wirkt in gleicher Weise auch zugunsten Ihrer Partner, Mitarbeiter, und Erfüllungsgehilfen. Das KFZ-Sachverständigenbüro DPK haftet nicht für Arbeitskräfte, die der Auftraggeber anlässlich der Auftragsdurchführung dem KFZ-Sachverständigenbüro DPK zur Unterstützung bereitstellt.
Der Auftraggeber hat das KFZ-Sachverständigenbüro DPK von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Sonstiges Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des KFZ-Sachverständigenbüros DPK. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die vereinbarten Leistungen zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des KFZ-Sachverständigenbüros DPK. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vertragsänderungen und Ergänzungen einschließlich einer Änderung der Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass das KFZ-Sachverständigenbüro DPK personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke speichert und verarbeitet. Sollten Bestimmungen dieser AGB und der damit verbundenen Verträge oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB und der damit verbundenen Verträge nicht berührt werden. Sollte sich herausstellen, dass die AGB oder die damit verbundenen Verträge eine Regelungslücke enthält oder Bestimmungen unwirksam werden, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.